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Denkmalschutz

Der Denkmalschutz ist gesetzlich geregelt.

Das Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und Bewahrung der historischen Bau- und Kunstwerke als geschichtliche Zeitzeugnisse. (Art. 3 Charta von Venedig).

Schutz und Geborgenheit sind zentrale Bedürfnisse des Menschen. Dazu gehört das Gefühl von Vertrautheit und die Gewissheit von Beständigkeit. Dem Schutz historischer Bauwerke in unserer gebauten Umwelt fällt daher eine besondere gesellschaftliche Rolle zu. 

  • Durchführen und Veranlassen von denkmalpflegerisch erforderlichen Voruntersuchungen
  • Denkmalgerechte Instandsetzungskonzepte
  • Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
  • Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Mitwirken bei der Beschaffung von Fördermitteln
  • Objektplanung und Tragwerksplanung
  • Bedarfsplanung und Projektsteuerung
  • Bauüberwachung
  • Dokumentation
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